Zum Inhalt springen
FairWert Linke

Leistungen und Preise

Gutachten und Bewertung

Welche Bewertung Sie brauchen, hängt vom Anlass ab. Hier finden Sie alle Leistungen mit Umfang, Dauer, Preis und den benötigten Unterlagen. Unsicher? Dann klären wir das im kostenfreien Erstgespräch.

Leistungen im Vergleich

Leistung Für wen Anerkennung Dauer Preis
Kurzgutachten Private Entscheidungen und Verhandlungen Für private Zwecke und Verhandlungen, nicht für Gericht und Finanzamt 5–10 Werktage ab 990 € zzgl. MwSt.
Verkehrswertgutachten Gericht, Finanzamt, Bank Übliche Grundlage für Gerichte, Finanzämter und Kreditinstitute 10–20 Werktage ab 2.990 € zzgl. MwSt.
Marktpreiseinschätzung Erste Orientierung vor Kauf oder Verkauf Orientierung, keine rechtlich belastbare Bewertung Wenige Tage ab 590 € zzgl. MwSt.
Restnutzungsdauergutachten Vermieter und Investoren Zur Vorlage beim Finanzamt Nach Absprache Preis auf Anfrage
Beratung und Begleitung Eigentümer, Käufer und Verkäufer mit Entscheidungsbedarf Unabhängige Einschätzung ohne Verkaufsinteresse Termin nach Absprache Preis nach Absprache

Preise für Standardobjekte, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Für Mehrfamilienhäuser, Spezialimmobilien oder die Bewertung von Rechten wie Wohnrecht und Nießbrauch erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten ist eine kompakte, fachgerechte Bewertung zur verlässlichen Einschätzung des Marktwerts in Anlehnung an § 194 BauGB. Es passt für alle, die beim Kauf, Verkauf oder für die Vermögensplanung Klarheit brauchen, ohne den vollen Umfang eines Verkehrswertgutachtens.

Das ist enthalten

  • Schriftliches Wertgutachten mit etwa 30 bis 50 Seiten
  • Wert nach den gesetzlichen Wertermittlungsverfahren
  • Ortstermin mit Fotodokumentation und Zustandsaufnahme
  • Analyse von Lage, Bauweise und Ausstattung

Geeignet für

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppelhaushälften und Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Grundstücke

Typische Anlässe

  • Verkauf einer Immobilie
  • Vermögensübersicht oder Nachweis gegenüber Dritten
  • Schenkung in der Familie
  • Erbauseinandersetzung
  • Trennung und Scheidung

Benötigte Unterlagen

  • Angaben zu Baujahr und Wohnfläche
  • Grundbuchauszug
  • Wohnflächenberechnung (falls vorhanden)
  • Bemaßte Grundrisse (falls vorhanden)
  • Energieausweis (falls vorhanden)

Für Gericht und Finanzamt reicht ein Kurzgutachten in der Regel nicht. Dort wird ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB verlangt.

Häufige Fragen

Was kostet ein Kurzgutachten?

Ab 990 € zzgl. MwSt. für ein Standardobjekt. Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot, abhängig von Objektgröße und Aufwand. Enthalten sind Ortstermin, Analyse von Lage, Bauweise und Zustand, die Wertermittlung und das schriftliche Gutachten.

Wie lange dauert es?

In der Regel 5 bis 10 Werktage, abhängig davon, wie schnell die Unterlagen vorliegen. Nach dem Ortstermin ist das Gutachten meist innerhalb weniger Tage fertig. Für dringende Fälle gibt es eine Express-Option.

Kann ich es für Verhandlungen nutzen?

Ja. Für Gespräche mit Käufern, Verkäufern oder Maklern ist das Kurzgutachten ideal, weil es den Wert objektiv und nachvollziehbar herleitet. Für Bank, Gericht oder Finanzamt wählen Sie das Verkehrswertgutachten.

Verkehrswert­gutachten

Das Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie ausführlich und belastbar nach § 194 BauGB. Sie brauchen es immer dann, wenn der Wert offiziell nachgewiesen werden muss: gegenüber Gericht, Finanzamt oder Bank, bei Erbschaft oder Scheidung.

Das ist enthalten

  • Vollumfängliches Wertgutachten mit etwa 60 bis 100 Seiten
  • Wert nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren
  • Ortstermin mit Fotodokumentation und Zustandsaufnahme
  • Prüfung und Beschaffung aller notwendigen Objektunterlagen
  • Vollständige Analyse, rechtlich belastbar

Geeignet für

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppelhaushälften und Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Grundstücke
  • Spezialimmobilien wie Gewerbe, Lagerhallen oder Hofstellen

Typische Anlässe

  • Erbauseinandersetzung oder Scheidung
  • Kaufpreisfindung bei größeren Vermögenswerten
  • Vorlage bei Gericht, Finanzamt oder Bank

Benötigte Unterlagen

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Wohnflächenberechnung
  • Bemaßte Grundrisse
  • Bau- und Objektbeschreibung
  • Lageplan
  • Baulastenauskunft
  • Energieausweis
  • Bei Eigentumswohnung zusätzlich: Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Teilungserklärung mit Aufteilungsplan

Fehlen Unterlagen, unterstütze ich Sie bei der Beschaffung. Das ist Teil der Leistung.

Häufige Fragen

Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Immer dann, wenn der Wert rechtlich oder finanziell relevant ist: bei Erbschaft, Scheidung, steuerlicher Bewertung oder Finanzierung. Es liefert den belastbaren Nachweis nach § 194 BauGB.

Wie lange dauert es?

Je nach Objekt und Unterlagenlage 10 bis 20 Werktage. Nach dem Ortstermin folgen Auswertung, Berechnung und schriftliche Ausarbeitung mit allen Berechnungen.

Erkennen Gericht und Bank das Gutachten an?

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die übliche Grundlage für Gerichte, Finanzämter und Kreditinstitute.

Marktpreis­einschätzung

Die Marktpreiseinschätzung zeigt auf Basis vergleichbarer Marktdaten, welchen Preis Ihre Immobilie realistisch erzielen kann. Sie ist die richtige Wahl, wenn Sie eine fundierte erste Einschätzung für Ihre Entscheidung brauchen.

Das ist enthalten

  • Analyse vergleichbarer Angebote und aktueller Markttrends
  • Bewertung von Lage, Zustand und Ausstattung
  • Schriftliche Kurzeinschätzung mit Handlungsempfehlung

Geeignet für

  • Eigentümer vor dem Verkauf
  • Kaufinteressenten für den Preisvergleich
  • Makler und Investoren

Typische Anlässe

  • Geplanter Kauf oder Verkauf
  • Entscheidung vor einer Investition
  • Vorbereitung auf Preisverhandlung oder Finanzierungsgespräch

Benötigte Unterlagen

  • Grundriss
  • Wohnfläche
  • Baujahr
  • Modernisierungen
  • Lageangaben

Die Marktpreiseinschätzung ist keine rechtlich belastbare Bewertung. Für Gericht, Finanzamt oder Behörde brauchen Sie ein Gutachten.

Häufige Fragen

Wie schnell bekomme ich die Einschätzung?

Je nach Objekt und Datenlage innerhalb weniger Tage, oft schon nach einem kurzen Gespräch und der Prüfung der Eckdaten.

Worin unterscheidet sie sich vom Gutachten?

Sie ist schneller und einfacher, liefert aber keine rechtlich bindende Bewertung. Für steuerliche, gerichtliche oder behördliche Zwecke brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten.

Restnutzungsdauer­gutachten

Das Finanzamt setzt für vermietete Gebäude pauschale Abschreibungssätze an, meist 2 % im Jahr. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, können Sie mit einem Gutachten einen höheren Satz geltend machen. Die Finanzämter prüfen solche Gutachten inzwischen genau, deshalb kommt es auf eine saubere Herleitung an.

Das ist enthalten

  • Ortsbesichtigung und Aufnahme des Modernisierungsstands
  • Herleitung der Restnutzungsdauer nach anerkanntem Modell
  • Schriftliches Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt

Geeignet für

  • Vermietete Wohnimmobilien
  • Mehrfamilienhäuser
  • Ältere Gebäude mit Modernisierungsstau

Typische Anlässe

  • Kauf einer vermieteten Immobilie
  • Steuererklärung mit Abschreibung
  • Prüfung durch das Finanzamt

Benötigte Unterlagen

  • Baujahr und Umbauten
  • Grundrisse und Wohnflächen
  • Übersicht der Modernisierungen
  • Kaufvertrag (falls vorhanden)

Ob sich das Gutachten für Ihre Immobilie lohnt, kläre ich vorab kostenfrei mit Ihnen.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich damit sparen?

Das hängt vom Gebäudeanteil, vom Zustand und von Ihrem Steuersatz ab. Statt 2 % sind je nach Restnutzungsdauer deutlich höhere Sätze möglich. Eine Beispielrechnung erstelle ich Ihnen im Erstgespräch.

Erkennt das Finanzamt das an?

Das Finanzamt muss ein Gutachten berücksichtigen, wenn es die kürzere Nutzungsdauer nachvollziehbar belegt. Genau darauf ist das Gutachten ausgerichtet.

Beratung und Begleitung

Ob Kauf, Verkauf oder Sanierung: In der Beratung bekommen Sie eine klare Einschätzung und konkrete Empfehlungen, bevor Sie entscheiden. Als Gutachter und selbst aktiver Immobilienunternehmer kenne ich beide Seiten.

Das ist enthalten

  • Analyse Ihrer Situation und Ihres Ziels
  • Einschätzung zu Gutachtenart, Vorgehen und Unterlagen
  • Persönliche Handlungsempfehlung

Geeignet für

  • Eigentümer mit Entscheidungsbedarf
  • Käufer und Verkäufer bei der Preisfindung
  • Privatpersonen mit Fragen zu Strategie und Unterlagen

Typische Anlässe

  • Welches Gutachten ist das richtige?
  • Offene Fragen vor Kauf oder Verkauf
  • Unterstützung bei der Unterlagenbeschaffung

Benötigte Unterlagen

  • Was vorhanden ist. Den Rest klären wir gemeinsam.

Wird danach ein Gutachten nötig, baut es direkt auf der Beratung auf.

Häufige Fragen

Wie läuft die Beratung ab?

Kurze Vorabklärung Ihres Anliegens, Termin vor Ort oder online, fachliche Analyse und ein Abschlussgespräch mit konkreten Empfehlungen.

Kann ich die Beratung ohne Gutachten buchen?

Ja. Viele Kunden nutzen die Beratung als Erstgespräch, um ihre Situation einzuordnen. Wird anschließend ein Gutachten nötig, baut es direkt darauf auf.

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?

Die häufigste Frage im Erstgespräch. Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, wer den Wert später prüft.

Kurzgutachten

Für private Entscheidungen: Verhandlungen, Vermögensplanung und die Einigung in der Familie. Kürzer und günstiger, trotzdem nach anerkannten Verfahren hergeleitet und mit Ortstermin.

Verkehrswertgutachten

Sobald Gericht, Finanzamt oder Bank den Wert prüfen. Ausführlich, mit vollständiger Unterlagenprüfung und belastbar nach § 194 BauGB.

Kostenfreies Erstgespräch

Sprechen wir über Ihre Immobilie

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall. Ich sage Ihnen ehrlich, ob ein Kurzgutachten reicht oder ob Sie ein Verkehrswertgutachten brauchen, und nenne Ihnen den Festpreis.

Erstgespräch und Ersteinschätzung sind kostenfrei und unverbindlich. Ein Gutachten beauftragen Sie erst nach dem schriftlichen Festpreisangebot.

Antwort innerhalb eines Werktags.